FAQ: Nachrangdarlehen
Nachrangdarlehen
Wer ist zur Zeichnung der Bürgerbeteiligung berechtigt?
Generell sind nur natürliche Personen mit Wohnsitz im Marktgebiet der badenova WärmePlus im südwestlichen Baden-Württemberg, die voll geschäftsfähig sind, zur Zeichnung der Angebote berechtigt. Bei Minderjährigen sind die Zeichnungsunterlagen von allen gesetzlichen Vertretern des Nachrangdarlehensgebers zu unterschreiben.
In Abhängigkeit vom Verkaufsprojekt ist eine Einschränkung der Zeichnungsberechtigung möglich, um den regionalen Bezug umzusetzen. Genauere Angaben, auch zur Definition des Marktgebiets der badenova WärmePlus, finden Sie auf der Projektseite bzw. im Verkaufsprospekt.
Können sich auch Unternehmen beteiligen?
Nein, das Angebot richtet sich ausschließlich an Privatpersonen.
Was ist ein Nachrangdarlehen?
Bei einem Nachrangdarlehen haben die Darlehensgeber und Darlehensnehmer grundsätzlich dieselben rechtlichen Pflichten wie bei einem normalen Darlehen.
Der Darlehensgeber schuldet die fristgerechte Zahlung des vertraglich festgelegten Darlehensbetrags und der Darlehensnehmer schuldet die Zahlung der festgelegten Zinsen und die Rückzahlung des Darlehens bei Fälligkeit.
Bei einem qualifizierten Nachrangdarlehen ist jedoch der Anspruch des Darlehensgebers auf Rückzahlung des Darlehens und auf Zahlung der Zinsen qualifiziert nachrangig. Das hat zur Folge, dass er seinen Anspruch auf Rückzahlung des Darlehensbetrags und auf Zahlung der Zinsen gegenüber dem Darlehensnehmer nicht geltend machen kann, wenn dadurch ein Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens des Darlehensnehmers herbeigeführt oder drohen würde.
Die Ansprüche aus einem qualifizierten Nachrangdarlehen treten stets hinter die Forderungen aller nicht nachrangigen Gläubiger zurück.
Ist das Investitionsvolumen begrenzt und was passiert bei einer Überzeichnung?
Das Investitionsvolumen entnehmen Sie bitte der Projektseite. Im Falle einer Überzeichnung nimmt die Nachrangdarlehensnehmerin die Zeichnung unter Berücksichtigung der Bevorzugung der Gemeinden Steinach, Biberach und Schuttertal nach ihrer Reihenfolge an. Jedoch ist die Nachrangdarlehensnehmerin nicht verpflichtet, eine Zeichnung anzunehmen. Die Nachrangdarlehensnehmerin kann anbieten, zu einem geringeren Betrag anzunehmen. Es steht dem Anleger frei, ob er zu einem geringeren Betrag den Vertrag schließen möchte.
Was muss ich beim Ausfüllen des Darlehensvertrages beachten?
Folgen Sie bitte den Anweisungen auf Ihrem Bildschirm. Mit der Registrierung geben Sie die notwendigen Daten für die Vertragserstellung an.
Ab wann und in welcher Höhe kann ich dem Darlehensnehmer ein qualifiziertes Nachrangdarlehen gewähren?
Die Details des Darlehensvertrags entnehmen Sie bitte der Seite des Beteiligungsprojekts. Hier finden Sie ausführliche Informationen.
Habe ich einen Anspruch darauf, dass die Darlehensnehmerin mit mir einen Vertrag abschließt, wenn ich mich registriere?
Nein. Die Darlehensnehmerin ist zwar bestrebt, mit möglichst vielen Personen einen Vertrag abzuschließen. Erfahrungsgemäß sind jedoch derartige Bürgerbeteiligungsmodelle binnen kurzer Zeit vergriffen. Nicht jeder, der sich beteiligen möchte, kann garantiert auch einen Beteiligungsbetrag zugewiesen bekommen. Je früher Sie sich aber registrieren und den Darlehensvertrag vollständig ausgefüllt und unterzeichnet zurücksenden, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie einen Vertrag mit der Darlehensnehmerin abschließen und von der attraktiven Verzinsung profitieren können.
Bei unserem Beteiligungsprojekt sind nur Bürger aus dem badenova-WärmePlus-Marktgebiet zur Zeichnung berechtigt, vorrangig Einwohner der Standortkommunen. Genauere Angaben finden Sie auf der Projektseite.
Wie zahle ich den Darlehensbetrag ein?
Der Darlehensbetrag ist in einer Summe zu überweisen. Ratenzahlungen sind nicht möglich. Das Zielkonto finden Sie auf dem Zeichnungsformular abgedruckt.
Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig einzahle?
Im Zeichnungsformular und im Darlehensvertrag wird eine Einzahlungsfrist bestimmt. Erfolgt die Einzahlung des Darlehensbetrages nicht innerhalb der Einzahlungsfrist von 14 Tagen, kann die Darlehensnehmerin eine Nachfrist zur Einzahlung setzen. Erfolgt die Gutschrift auch innerhalb dieser Nachfrist nicht rechtzeitig, wird die Annahmeerklärung der Nachrangdarlehensnehmerin unwirksam und kann die aufschiebende Bedingung, die andernfalls bei fristgerechter Gutschrift innerhalb der Einzahlungsfrist oder Nachfrist eingetreten wäre, nicht mehr eintreten. Erfahrungsgemäß sind derartige Bürgerbeteiligungsmodelle binnen kurzer Zeit vergriffen. Stellen Sie also sicher, dass der Darlehensbetrag fristgerecht auf dem Konto des Darlehensnehmers eingeht.
Was passiert, wenn ich zu wenig oder zu viel einzahle?
Sollte ein Betrag größer als der im Darlehensvertrag angegebene Betrag überwiesen worden sein, so überweist der Darlehensnehmer den überschüssigen Betrag an das Auftraggeberkonto der Überweisung zurück. Ist bis zum Ablauf der Einzahlungsfrist der gezeichnete Anlagebetrag nicht in voller Höhe gutgeschrieben worden, kann die Nachrangdarlehensnehmerin eine Nachfrist zur vollständigen Einzahlung des gezeichneten Anlagebetrages setzen. Wird der gezeichnete Anlagebetrag auch innerhalb der Nachfrist nicht rechtzeitig eingezahlt, wird die Annahmeerklärung der Nachrangdarlehensnehmerin bzw. der Nachrangdarlehensvertrag unwirksam.
Wie erfolgt die Rückzahlung meines Darlehens?
Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt nach Ablauf der Vertragslaufzeit gemäß dem Darlehensvertrag, oder im Fall eines Widerrufs oder vorzeitiger Kündigung, auf das von Ihnen angegebene Bankkonto. Dieses finden Sie in Ihrem Online-Zugang unter persönlichen Daten. Eine Änderung der Bankverbindung ist bis zehn Tage vor Fälligkeit des Darlehens möglich.
Bestehen Risiken bei einem qualifizierten Nachrangdarlehen?
Die Nachrangdarlehensgeberin geht bei einem qualifizierten Nachrangdarlehen ein finanzielles Risiko ein:
Denn die Geltendmachung des Anspruchs des Darlehensgebers auf Rückzahlung des Darlehensbetrags und Auszahlung der Zinsen ist unter Umständen ausgeschlossen. Wegen des Nachrangs kann ein Totalverlust des Darlehensbetrages eintreten.
Eine über den Darlehensbetrag hinausgehende Haftung (Nachschusspflicht) besteht nicht.
Im Übrigen wird auf die Erläuterungen zu den Risiken im VIB und im Verkaufsprospekt verwiesen.
Welche Pflichten bestehen für den Darlehensgeber?
Als Darlehensgeber sind Sie verpflichtet, nach Vertragsabschluss den Darlehensbetrag fristgerecht einzuzahlen. Während der Laufzeit des Vertrags haben Sie Änderungen Ihrer persönlichen Daten, zum Beispiel Änderungen der Anschrift oder der Kontoverbindung, unverzüglich in das Online-Darlehensverwaltungsportal einzugeben.
Namensänderungen müssen schriftlich inkl. eines Nachweises mitgeteilt werden und werden dann vom Plattformbetreiber im Online-Zugang geändert.
Habe ich als Darlehensgeberin Mitbestimmungsrechte?
Nein. Die qualifizierten Nachrangdarlehen gewähren keine Mitgliedschaftsrechte. Insbesondere gewähren sie keine Teilnahme-, Mitwirkungs- und Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung der Darlehensnehmerin.
Werden Sicherheiten gegeben?
Nein. Die Darlehensnehmerin stellt keine Sicherheiten für das qualifizierte Nachrangdarlehen zur Verfügung.
Was gibt es von steuerlicher Seite zu beachten?
Die Zinsen aus den angebotenen Nachrangdarlehen der Einzelprojekte stellen Einkünfte aus Kapitalvermögen dar, sofern der Darlehensgeber als natürliche Person in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist und die Darlehensforderung Teil seines Privatvermögens ist. Der Darlehensnehmer kann und darf keine steuerlichen Auskünfte erteilen. Da die Besteuerung immer von den Verhältnissen des Darlehensgebers abhängt, wird die Beratung durch einen Steuerberater empfohlen. Bei einer fixen Verzinsung ist der Darlehensnehmer bei Auszahlung der Zinsen nicht verpflichtet, Quellensteuern (wie z.B. Kapitalertragssteuer, Kirchensteuer etc.) einzubehalten. An den Darlehensgeber kommt daher der gesamte Zinsbetrag zur Auszahlung. Bei einer variablen Verzinsung kann ein Einbehalt und eine Abführung der Steuern durch den Darlehensnehmer erfolgen.
Der Darlehensgeber ist verpflichtet, die Zinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen in seiner Einkommensteuererklärung anzugeben und die darauf entfallende Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer (falls der Darlehensgeber einer kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft angehört) zu entrichten. Der Darlehensgeber erhält für seine Zinseinkünfte eine Bescheinigung vom Darlehensnehmer.
Kann ich meinen Darlehensvertrag widerrufen?
Soweit Sie Verbraucher sind, stehen Ihnen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen die gesetzlichen Widerrufsrechte zu. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief, E-Mail) widerrufen. Einzelheiten zu den Widerrufsrechten finden Sie in diesem Fall in der Widerrufsbelehrung, die auf Ihrem Zeichnungsformular abgedruckt ist.
Kann ich den Darlehensvertrag kündigen oder auf dritte Personen übertragen?
Der Vertrag kann erstmals nach rund 10 Jahren gekündigt werden und nur an andere Bürger des badenovaWärmePlus-Marktgebietes übertragen werden. Genauere Angaben zu Laufzeit und Kündigungsfristen entnehmen Sie bitte der Informationsunterlage des Beteiligungsprojekts.
Wie erfolgen die Zinszahlungen?
Die Zinsen werden auf das Bankkonto ausgezahlt, das Sie unter "Mein Konto" - "Persönliche Daten" auf der Beteiligungsplattform angegeben haben.
Kann ich einen Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung einreichen?
Nein, die Darlehensnehmerin nimmt keine Freistellungsaufträge und keine Nichtveranlagungsbescheinigungen entgegen.
Was passiert im Todesfall?
Verstirbt ein Darlehensgeber während der Laufzeit des Vertrages, gehen die Ansprüche aus dem Vertrag auf die Erben oder je nach testamentarischer Verfügung auf den Vermächtnisnehmer über. Bei Übertragung im Wege der Erbfolge ist der Erbgang vom Erben durch geeigneten Nachweis, z.B. einen Erbschein im Original nachzuweisen. Bei Zweifel kann die Nachrangdarlehensnehmerin den Nachweis durch einen Original-Erbschein verlangen. Sollte der Darlehensnehmer im Zeitraum zwischen wirksamer Übertragung und Unterrichtung Zins- und/oder Rückzahlungen an der übertragende Darlehensgeber geleistet haben, so gelten die Zins- und/oder Rückzahlungsansprüche als mit schuldrechtlicher Wirkung erfüllt. Dem übernehmenden Darlehensgeber stehen keine weiteren Ansprüche gegen den Darlehensnehmer zu. Genaueres entnehmen Sie bitte dem Nachrangdarlehensvertrag im jeweiligen Verkaufsprospekt.
Bei Finanzgeschäften erhält häufig jede Partei einen Originalvertrag. Warum sieht die Online Plattform nur EIN unterschriebenes Original vor?
Ein Vertrag kommt nach § 145 ff. BGB durch Angebot und Annahme zustande. Das von Ihnen unterschriebene Zeichnungsformular im Original gilt als Ihr Angebot an uns. Durch unsere Gegenzeichnung des Zeichnungsformulars und Einstellung des gegengezeichneten Zeichnungsformulars in Ihren geschützten Bereich nehmen wir dieses Angebot auf Abschluss des im Verkaufsprospekt abgedruckten Nachrangdarlehensvertrages an. Damit ist der Vertrag wirksam geschlossen und für beide Seiten bindend.
Das von Ihnen geforderte Original Ihres Angebots soll Sie vor einem übereilten Vertragsschluss bewahren und dient zu Beweiszwecken. Ein Original der Annahme ist für die Wirksamkeit des Nachrangdarlehensvertrages daher nicht erforderlich. Wir verzichten daher darauf, um den Vertragsschluss dadurch kostengünstiger zu gestalten. Sie können das von uns in Ihren geschützten Onlinebereich eingestellte gegengezeichnete Zeichnungsformular einsehen und herunterladen bzw. drucken.
Kann ich selbstständig Änderungen im Darlehensvertrag vornehmen?
Bitte nehmen Sie keine Änderungen im ausgedruckten Vertrag vor. Handschriftlich ergänzte bzw. veränderte Verträge werden zurückgewiesen.
Kann ich den bereits eingetragenen Darlehensbetrag ändern?
Grundsätzlich ist eine nachträgliche Änderung des Darlehensbetrags nicht möglich. Bitte nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf.
Kann der von mir angegebene Darlehensbetrag vom Darlehensgeber geändert werden?
Nein, der Darlehensgeber kann den von Ihnen angegebenen Darlehensbetrag nicht von sich aus ändern.